Werden die Kinder größer und langsam flügge, spätestens dann ist es an der Zeit, über ein eigenes Konto für die Kids nachzudenken.
Viele Banken bieten sogenannte Kinderkonten kostenlos an, denn sie wollen schon frühzeitig ihre Kundschaft an sich binden. Diese Konten sind Guthabenkonten, es werden weder Dispokredite noch klassische Kreditkarten in Verbindung mit einem Kinderkonto angeboten. Die Gesetzgebung verbietet Kreditmöglichkeiten für Minderjährige. Für die meisten Kids ist die erste Bankkarte mit ihrem eigenen Namen ein besonderes Erlebnis und bedeutet ein Stückchen Freiheit.
Trotzdem sollten Eltern auf einige Punkte achten, bevor sie ein solches Konto einrichten.
Was für ein Konto kommt infrage?
Eltern sollten bei der Kontoeröffnung darauf achten, ob das Kinderkonto ohne Grundgebühr und ohne eine Kartengebühr angeboten wird. Zudem ist es wichtig, die möglichen Kosten für das Abheben oder Einzahlen von Bargeld zu überprüfen. Hier gibt es durchaus Unterschiede zwischen den Banken. Einige Bankhäuser bieten die kostenlosen Kinderkonten nur bis zu einem bestimmten Alter an, danach werden sie kostenpflichtig. Auch hier lohnt sich im Vorfeld ein Kostenvergleich.
Ein weiterer Aspekt ist die Dichte der Geldautomaten zum kostenlosen Abheben. Sparkassen und Volksbanken finden sich in jeder Stadt und auch in kleineren Gemeinden, wenn Sie sich für eine Filialbank entscheiden. Direktbanken bieten oftmals kostenlose Visa oder Masterkarten an, mit denen Geld ohne Gebühren abgehoben werden kann. Selbstverständlich werden diese Karten bei einem Kinderkonto nur als Guthabenkarte ausgegeben.
Bei Direktbanken kann es allerdings schwierig sein, Geld einzuzahlen – beispielsweise wenn die Großeltern ein Geldgeschenk machen. Da können die Eltern helfen, indem sie den Betrag auf ihr Konto einzahlen und auf das Kinderkonto überweisen.
Wie wird ein Kinderkonto eröffnet?
Kinder können grundsätzlich kein Konto ohne die Zustimmung der Eltern eröffnen. Kinder unter sieben Jahren dürfen keine Verträge abschließen, sie sind nicht geschäftsfähig. Mit dem siebtem Geburtstag sind sie gemäß §107 BGB beschränkt geschäftsfähig. Sie können Verträge abschließen, bedürfen aber immer der Zustimmung der Eltern. So ist es auch beim Eröffnen eines Kontos. Hier müssen beide Elternteile, auch wenn diese getrennt oder geschieden sind, zustimmen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat. Hier muss allerdings der Sorgerechtsbeschluss beim Abschluss vorgelegt werden. Tragen beide Elternteile einen unterschiedlichen Namen, muss auch die Heiratsurkunde vorgelegt werden.
Die Geburtsurkunde des Kindes ist für den Identitätsnachweis notwendig, beide Eltern weisen sich mit ihrem Ausweis oder Reisepass aus.
Eine Ausnahme besteht dann, wenn das minderjährige Kind einen eigenen Arbeitsvertrag besitzt (§ 113 BGB). Dem Arbeitsvertrag müssen die Eltern schon im Vorfeld zugestimmt haben. In diesem Fall kann das Kind selbstständig ein Konto eröffnen.
Besonderheiten eines Kinderkontos
Ein Kinderkonto kann hinsichtlich vieler Funktionen von den Eltern eingeschränkt werden. So können die Eltern beispielsweise festlegen, wie viel Geld das Kind pro Tag abheben kann oder auch, ob Überweisungen erlaubt sind. Viele Banken bieten vor einem bestimmten Alter keinen Zugang zum Online-Banking an. Die Möglichkeiten, das Konto einzuschränken, variieren je nach Geldinstitut.
Zu den Kinder- oder Taschengeldkonten gehört oftmals auch eine Girocard, mit der Kids Geld abheben oder bezahlen können. Einigen Banken geben auch kostenlose Prepaid Kreditkarten aus, die besonders bei einer Reise ins Ausland, zum Beispiel bei einer Klassenfahrt oder beim Schüleraustausch hilfreich sein können. Zudem geben einige Banken auch Debitkarten ohne Kreditrahmen aus. Da sich Minderjährige nicht verschulden dürfen, richten Banken keinen Dispo ein.
Welche Probleme kann es geben?
Minderjährige sind vom Gesetzgeber gegen Schulden abgesichert. Deshalb kann ein Kinderkonto nicht überzogen werden. Ist keine ausreichende Deckung auf dem Konto, kann weder Geld abgehoben noch im Geschäft bezahlt werden. Der Bezahlvorgang wird abgelehnt.
Kinderkonten sind ein sinnvoller Schritt, um Kindern und Jugendlichen den verantwortungsvollen Umgang mit Geld näherzubringen. Es ermöglicht den Kids auch über das eigenen Geld selbst zu verfügen.