Die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Unfallversicherung sichern die Arbeitskraft ab. Häufig werden diese beiden Versicherungen verwechselt.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, egal welche Erkrankung eingetreten ist. Die Unfallversicherung leistet nur dann, wenn auch tatsächlich ein Unfall geschehen ist. Der Begriff “ Unfall“ ist nach den allgemeinen Unfallbedingungen genau definiert. Eine Unfallversicherung ist für jeden Menschen sinnvoll.
24 Stunden am Tag besteht das Risiko einen Unfall zu haben. Eine Absicherung über den Staat besteht für alle Arbeitnehmer, allerdings nur während der beruflichen Tätigkeit und auf dem Weg von und zur Arbeit. Kinder, Schüler und Studenten sind auch abgesichert, aber nur während des Besuchs von den Einrichtungen und ebenfalls auf dem Weg hin und von der Einrichtung. Selbstständige haben auch die Möglichkeit sich freiwillig über die gesetzliche Unfallversicherung zu versichern. Hier besteht dann aber nur eine Absicherung während der Arbeit. Geschieht Personen ein Unfall während einer Rettungs- oder Hilfeleistung ist in diesem Bereich eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung gewährleistet. Für Unfälle die in der Freizeit passieren, besteht kein Versicherungsschutz. Hausfrauen sind überhaupt nicht abgesichert. Daher ist es sinnvoll den privaten Bereich über eine private Unfallversicherung abzusichern. Wichtig hierbei sind die vertraglich vereinbarten Leistungen, wie zum Beispiel eine Unfallrente, eine Invaliditätssumme, Krankenhaustagegeld, eine Todesfallsumme und Rettungs- und Bergungskosten.
Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es nur noch für Personen, die 1961 geboren sind, für alle anderen Menschen ist nur noch eine Absicherung über die Erwerbsunfähigkeitsversicherung gewährleistet. Die gesetzliche Berufsunfähigkeits- oder Erwerbunfähigkeitsversicherung reicht nicht aus, um den Lebensstandard zu erhalten, deshalb sollte hier privat vorgesorgt sein. Berufsunfähig ist, wer zu mindestens 50% infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalles voraussichtlich dauernd außerstande ist, seinen Beruf auszuüben. In der Berufsunfähigkeitsversicherung wird im Leistungsfall eine vertraglich vereinbarte Rente gezahlt. Diese Rente wird solange gezahlt, wie sie vertraglich vereinbart ist, längstens jedoch bis zum Beginn der Rente. Die Rente aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sollte so hoch sein, dass die Versorgungslücke geschlossen ist, die sich aus dem Nettogehalt und der gesetzlichen Rente errechnen lässt. Wichtig ist auch die Leistungsdauer der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.