Viele Versicherungskunden wissen, dass eine ausreichende und umfassende Absicherung im Schadensfall sehr wichtig sein kann. Besonders private Unfälle können dazu führen, dass eine hohe finanzielle Belastung auf den Betroffenen sowie dessen Familie zukommt. Da die meisten Unfälle im Privaten passieren, besteht kein gesetzlicher Versicherungsschutz, sodass die Folgekosten die hieraus entstehen können, selbst getragen werden müssen. Um hier vorzusorgen sollten eine private Unfallversicherung sowie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden sein. Da fast alle Versicherungsgesellschaften diese Absicherungen anbieten, sollte vor einem Vertragsabschluss die Tarife verglichen werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass eine gute Absicherung zu günstigen Geld vorhanden ist.
Bei der privaten Unfallversicherung auf die Vertragsbedingungen achten
Wer eine private Unfallversicherung abschließt, der hat die Garantie, dass im Schadensfall eine finanzielle Absicherung besteht. Über diese Unfallversicherung kann eine monatliche Unfallrente sowie eine Invaliditätsleistung abgeschlossen werden. Hierbei ist jedoch wichtig zu wissen, dass diese Leistungen nur dann gezahlt werden, wenn eine dauerhafte körperliche Einschränkung besteht. Bei einem Versicherungsvergleich sollte sowohl auf die Leistungshöhe aber auch auf die Voraussetzungen für eine Leistungszahlung geachtet werden. So sollte eine vereinbarte Invaliditätsleistung bereits dann gezahlt werden, wenn ein Invaliditätsgrad von einem Prozent vorliegt. Je höher die Invalidität ist, desto höher sollte auch die Leistung werden. Die Unfallrente wird von den meisten Versicherern erst dann gezahlt, wenn eine Invalidität von mindestens 50% vorhanden ist. Wird eine Rente erst bei höherer Invalidität gezahlt, so sollte auf einen Abschluss verzichtet werden. Viele Unfallversicherungen bieten auch beitragsfreie Mitversicherungen an. So können beispielsweise Bergungskosten oder Krankenrücktransporte kostenlos mitversichert werden.
Die Berufsunfähigkeit für den aktuellen Beruf abschließen
Auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wird eine monatliche Rentenleistung abgeschlossen. Diese wird gezahlt, sobald ein ärztlicher Befund vorliegt, dass die versicherte Person berufsunfähig ist. Damit die Versicherungsgesellschaft einen Berufswechsel aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung nicht verlangen kann, sollte darauf geachtet werden, dass auf die abstrakte Verweisbarkeit verzichtet wird. Ist dies nicht der Fall kann beispielsweise von einem berufsunfähigen Bauarbeiter verlangt werden, dass dieser zwar nicht mehr auf dem Bau, dafür aber im Büro tätig ist. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann sowohl als reine Risikoversicherung, als auch als kombinierte Rentenversicherung abgeschlossen werden. Da sich auch hier die Beitragshöhe unterscheidet, lohnt sich ein Versicherungsvergleich vor einem Vertragsabschluss.