Freitag, 19. April 2024

Zwei wichtige Versicherungen: die BU und UV

Die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Unfallversicherung sind die wichtigsten Versicherungen im Leben eines Menschen überhaupt. Obwohl Erwachsene alles tun um den Versicherungsfall auszuschließen, passiert es doch immer wieder. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Lebensversicherung, die Versicherungsschutz für den Fall bietet, dass man mindestens zu 50% berufsunfähig wird. Bei Eintritt eines Versicherungsfalles werden die Leistungen zeitlich begrenzt erbracht, bei Männern in der Regel bis zur Vollendung des 65., bei Frauen bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres.

Bei der Unfallversicherung unterscheidet man zwischen der privaten Unfallversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung. Die private UV ist eine Personenversicherung zum Schutz vor wirtschaftlichen Folgen vorübergehender Arbeitslosigkeit, Invalidität oder Tod verursacht durch einen Unfall. Die Leistungen der privaten UV bestehen bei Tod in der Zahlung der vertraglich vereinbarten Todesfallsumme, bei Vollinvalidität in der Zahlung der beschlossenen Invaliditätssumme. Bei Teilinvalidität einen entsprechenden Anteil der vereinbarten Summe.

Bei Arbeitsunfähigkeit verursacht durch einen Unfall wird Tagegeld gewährt; bei gesundheitlichen Schädigungen werden die Kosten für die Heilbehandlung, Arztkosten und Rehabilitationsmaßnahmen erstattet.

Es gibt bei der privaten UV die Allgemeine UV, die Verkehrs UV und die UV für bestimmte Personengruppen (Bergsteiger, Skifahrer usw.). Von der privaten UV werden keine Leistungen erbracht bei Verletzungen die durch Kriegsereignisse, bürgerkriegsähnlichen Zuständen oder Verbrechen herbeigeführt werden.

Die gesetzliche Unfallversicherung wurde in Deutschland 1884 eingeführt. Aufgabe der gesetzlichen UV ist es, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern bzw. nach Unfällen die wirtschaftlichen Folgen für den Geschädigten (Versicherungsnehmer) und seine Hinterbliebenen zu beheben oder zu mildern. Arbeiter und Angestellte, sowie Unternehmen ab einer gewissen Größe gehören der gesetzlichen UV an. Ausnahmen sind Beamte oder Personen für die beamtenrechtliche Unfallfürsorgevorschriften gelten.

Die Beiträge für die gesetzliche UV leisten die Arbeitgeber; die umfassenden Leistungen sind unter anderem Berufshilfe, Heilbehandlung, Sterbegeld, Maßnahmen der Unfallverhütung, Versorgung der Hinterbliebenen, Verletztenrente und Überbrückungsgeld.