Er: “Ich bestell Pizza. Willst du auch was?”
Sie: “Nein.”
Er: “Okay.”
Sie: “…oder doch?!”
Er: “Was denn nun?”
Sie: “Ich weiß nicht.”
Er: “Du weißt nicht, ob du was willst?”
Sie: “Nein.”
Er: “Hast du Hunger?”
Sie: “Keine Ahnung, irgendwie schon.”
Er: “Was heißt ‘irgendwie’…?”
Sie: “Das heißt, dass ich mir nicht sicher bin.”
Er: “Wenn ich Hunger hab, dann merk ich das.”
Sie: “Vielleicht hab ich ja nachher Hunger.”
Er: “Also bestell ich dir was.”
Sie: “Und wenn ich später doch nichts mehr will…?”
Er: “Dann isst du es halt nicht.”
Sie: “Das ist doch Verschwendung.”
Er: “Dann heb’s dir eben für morgen auf.”
Sie: “Und wenn ich morgen gar keinen Appetit auf Pizza habe?
Er: “Pizza kann man immer essen.”
Sie: “Ich nicht.”
Er: “Dann such dir was anderes aus.”
Sie: “Ich will aber gar nichts anderes.”
Er: “Also doch Pizza.”
Sie: “Nein.”
Er: “Also gar nichts.”
Sie: “Doch.”
Er: “Du machst mich verrückt.”
Sie: “Warum bestellst du dir nicht schon mal was…?”
Er: “Wie du meinst…”
Sie: “Aber nimm die Pizza mit Schinken.”
Er: “Ich mag aber gar keinen Schinken.”
Sie: “Ich schon.”
Er: “Ich dachte ich sollte MIR was bestellen…?!”
Sie: “Sollst du ja auch.”
Er: “Und warum dann Schinken…?”
Sie: “Falls ich Hunger kriege, wenn dein Essen da ist.”
Er: “Und?”
Sie: “Glaubst du, ich will was essen, was mir nicht schmeckt?”
Er: “Wieso du?”
Sie: “Wieso nicht?”
Er: “Moment … ich soll also MIR was bestellen, was DU dann essen kannst falls du eventuell doch Hunger bekommen solltest…?!”
Sie: “Genau.”
Er: “Und was bitte soll ICH dann essen?”
Sie: “Na, vielleicht hab ich ja nachher gar keinen Hunger…”
Anmerkung:
Das Landgericht Frankfurt sprach IHN vom Vorwurf des Totschlages im Affekt frei und erkannte auf Notwehr.
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