Freitag, 29. März 2024

Ein Name für mein Kind

Folgende eMail schrieb Manfred „Schäpp“ Müller an diverse Firmen (der Firmenname wurde immer geändert)

liebe „hörzu“

eine frage, ist der titel/name „hörzu“ von ihnen rechtlich geschützt oder so?
warum ich das frage? wir bekommen in den nächsten tagen ein baby (mädchen), meiner frau und mir würde der namen „hörzu“ gefallen, ist mal was anderes.
ich geh mal davon aus, dass es mit dem standesbeamten wegen dem namen eh eine auseinandersetzung geben wird, da möchte ich im vorfeld wenigstens wissen, ob es von ihnen wegen dem namen einwände gibt.

für ihre mühe im voraus vielen dank
manfred müller

Hier die Antworten

Hallo Herr Müller,

wir würden uns sehr geehrt fühlen.
Die Freigabe von uns hätten Sie.
Bitte halten Sie uns auf dem laufenden.

Viele Gruesse

Ingo Endemann
Vorstand

Martina Henke wrote:
ist doch ein süsse idee, vielleicht als patenkind von abacho;-))

Hallo Herr Müller,

von unserer Seite ist dagegen nichts einzuwenden, aber ob
sich der Standesbeamte davon überzeugen lässt?
Auf jeden Fall alles Gute für das bevorstehende Ereignis.

Mit freundlichen Grüßen / Kind regards / Vriendelijke Groeten
Annett Buchholz / Bettina Uridat
Shell & DEA Oil GmbH
Information und Presse
Überseering 40
22297 Hamburg

Lieber Nutzer,
vielen Dank für Ihre Nachricht an Yahoo!

Wir freuen uns, dass Sie so große Fans von Yahoo! sind. Allerdings
können wir ihnen keine Unterstützung von unserer Seite zusprechen, da die Sozialen folgen für die durch Marken inspirierte Namensgebung nicht abzusehen sind. Unsererseits lehnen wir auch jede finanzielle Unterstützung dieses Vorhabens ab. Wir halten es für äußerst fraglich, ob ein deutscher Standesbeamter einen solchen Vornamen gestatten wird.

Wir wünschen Ihnen für die Geburt Ihres Kindes alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Yahoo! Customer Support
Yahoo! Deutschland

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre E-Mail.
Unsererseits bestehen keine Einwände, Ihrer Tochter den Namen „Aral“ zu geben.
Bitte informieren Sie uns doch, ob Ihr Standesamt den Namen akzeptiert.
Für den weiteren Verlauf der Schwangerschaft wünschen wir Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Aral Aktiengesellschaft
Internet Service-Center

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre ungewöhnliche Anfrage.
Der Name Audi ist natürlich von uns geschützt, aber wenn Sie Ihre Tochter
Audi nennen möchten, haben wir nichts dagegen.

Alles Gute für Sie und Ihre Familie!
Sandra Siegler
Strategische Markenführung
AUDI AG

Hallo Herr Mueller,

vielen Dank fuer Ihre E-Mail vom 23/9/03.
Wir moechten Ihre Frage gern zu Ihrer Zufriedenheit beantworten.
Bitte beachten Sie, dass es uns nicht gestattet ist, eine verbindliche
Rechtsberatung zu geben.
Deshalb haben wir Ihre E-Mail an ein spezialisiertes Team weitergeleitet.
Wir antworten Ihnen, sobald wie moeglich.

Bis dahin bitten wir um Geduld und danken fuer Ihr Verstaendnis Herr
Mueller.

Mit freundlichen Gruessen
Albert Koch
eBay Customer Support

Hallo,
vielen Dank für Ihre Mail.

Es ist nur der Schriftzug rechtlich geschützt, nicht der Name!!!

Viele Grüße
Ihr Team Service
www.bravo.de

Guten Tag Herr Müller,
vielen Dank für Ihre E-Mail.

Wir freuen uns über Ihr Interesse am Namen „Vodafone“.
Ihre Anfrage haben wir zur Bearbeitung an die Kundenbetreuung
weitergeleitet. Bitte haben Sie etwas Geduld.

Für die Geburt des Kindes wünschen wir Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Vodafone-WebTeam

Sehr geehrter Herr Müller,

Wir danken Ihnen für Ihre e-Mail und können Ihnen mitteilen, dass
unsererseits keine Einwände dagegen bestehen, dass Sie Ihr Kind Honda nennen.

Mit freundlichen Grüßen
Silvia Bast
Honda Motor Europe (North) GmbH

Sehr geehrter Herr Müller,

Namensgebungen müssen grundsätzlich mit dem zuständigen Standesamt abgestimmt werden. E.ON Energie hat in diesem Fall keine Einflussnahme auf die Namensgebung.

Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen / With kind regards
Sonja Geyer

E.ON Energie AG
Brienner Str. 40
D-80333 München

Guten Tag, Herr Müller,
vielen Dank, für diese nette Anfrage.

Ja. Der Name Gillette ist rechtlich geschützt. Aber: sicherlich hätten wir nichts dagegen, wenn Sie Ihrer kleinen Tochter diesen Namen geben würden.
Sprich: Sie brauchen unsererseits keinerlei rechtlichen Einwände
befürchten. Jetzt ist es an Ihnen den Standesbeamten zu überzeugen.

Herr Müller, wir wünschen Ihnen, Ihrer Frau und der kleinen „Gillette“ einen guten Start ins Leben und alles Gute für die Zukunft.

Freundliche Grüße aus Kronberg
Gillette Gruppe Deutschland
i.A.
Petra Hofmann

Sehr geehrter Herr Müller,
natürlich ist der Name Wasa als Marke geschützt.

Ich hoffe, Sie wissen, was Sie Ihrem Kind damit antun: Wasa Müller
Die Marke Wasa hat einen Bekanntheitsgrad von 98 % und jeder verbindet mit dem Begriff automatisch Knäckebrot.
Da wird das kleine Mädchen spätestens im Kindergarten gehänselt werden:
„Da kommt das Knäckebrot“

Wenn es denn unbedingt ein „Marken“-Name sein soll, da klingt Barilla Müller eigentlich besser. Aber man wird über die Kleine dann wohl sagen:
„Da kommt die Nudel“. Ist auch nicht so prall. Natürlich ist auch Barilla als Marke geschützt.

Sie können mir ja nach der Geburt mal mitteilen, für welchen Namen Sie sich dann entschieden haben.

Viele Grüße
Evelyn Winternheimer
Barilla Wasa Deutschland GmbH
29229 Celle

Die Fa. Birkel hat mich sogar angerufen, hier in etwa der Inhalt dieses Telefongespräches:

Birkel:
Hallo Herr Müller, wann ist denn das freudige Ereigniss?

Müller:
In 3 Wochen, wenn alles gut läuft!

Birkel:
Unser Name ist natürlich rechtlich geschützt, die Gründer unserer Firma hiesen mit Nachnamen Birkel, die Nachkommen leben heute noch. Wir glauben nicht, dass Ihr Kind an diesem Namen Freude hätte, Sie wird dann wohl immer mit einer „Nudel“ in Verbindung gebracht.

Müller:
Soweit hab ich noch nicht gedacht, ich werde mit meiner Frau nochmal darüber reden.

Birkel:
Halten Sie uns bitte auf dem Laufenden, gerne senden wir Ihnen auch eine Packung Nudeln zu, damit ihr Kind einen „kräftigen“ Start ins neue Leben hat.

Müller:
Das wär Super, vielen Dank für Ihren Anruf, ich melde mich dann wieder.

Sehr geehrter Herr Müller,

wir bedanken uns für Ihre Mail und Ihr Interesse an unserem Hause. Natürlich haben wir unsere Produktbezeichnung in vielfältiger Weise durch Eintragung entsprechender Warenzeichen geschützt. Allerdings bezieht sich der Schutzbereich auf die Waren- und Produktklasse 32 (Getränke), nicht auf völlig andersartige „Produkte“, wie etwa neue Erdenbürger.

Vor letzteren müssen und wollen wir uns gewiss nicht „schützen“; wir freuen vielmehr uns mit den Eltern auf den Nachwuchs.

Mit freundlichen Grüßen
Frauke Mönnich
Friesisches Brauhaus zu Jever GmbH & Co. KG
26441 Jever

Seh geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihr Schreiben und Ihr Interesse an unseren Produkten.

Als Markenartikel-Hersteller ist uns sehr daran gelegen, dass unsere Verbraucher qualitativ hochwertige Produkte erhalten, die auch geschmacklich überzeugen. Es werden alle Anstrengungen von uns unternommen, unsere Kunden rundherum zufrieden zu stellen. Gerade deshalb freuen wir uns natürlich über jede Resonanz von Seiten der Verbraucher,so auch über Ihre originelle Anfrage.

Selbstverständlich ist der Name „Erasco“ rechtlich geschütz.
Von unserer Seite aus gibt es keine Einwände zur Namensgebung.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute. Vielleicht könnten Sie uns ja ein Bild von dem Kleinen zukommen lassen, wenn Sie sich tatsächlich für unseren Markennamen entscheiden sollten.

Mit freundlichen Grüßen
Campbell’s Germany GmbH
Katrin Hertzberg

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Mail. Wir freuen uns über Ihr Interesse an MAGGI. Toll, dass Ihnen unser Markenname so gut gefällt, dass Sie Ihre Tochter so nennen möchten. Gerne geben wir Ihnen Auskunft.
Wir haben die Namens- und Markenrechte für die Verwendung von MAGGI im wirtschaftlichen Bereich. Auf eine Verwendung des Namens, als Vornamen, im privaten Bereich haben wir keinen Einfluss.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Herzliche Grüße
Ihr
MAGGI Kochstudio
hilft, berät, gibt Tipps

i.A. Antje Omert

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Email vom 25.09.2003 und Ihr Interesse an unserer Marke Sinalco.

Bezüglich Ihrer Anfrage können wir Ihnen folgendes mitteilen. Der Name „Sinalco“ – abgeleitet aus dem lateinischen „sine alcohole“ (ohne Alkohol) – ist für unseren Lizenzgeber Sinalco International als Inhaber der weltweiten Markenrechte gesetzlich geschützt. Diese Schutzrechte bestehen jedoch lediglich für die von uns definierten Warengruppen und schließen keine Namensrechte von Personen mit ein. Demzufolge würde es unseren Markenschutz nicht tangieren, wenn Sie Ihre Tochter „Sinalco“ nennen würden.

Die Entscheidung hierüber obliegt somit Ihnen und Ihrer Frau. Wir wünschen jedenfalls Ihrer Familie und dem zukünftigen neuen Erdenbürger alles erdenklich Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Heino Hövelmann
-Leiter Marketing-
Deutsche Sinalco GmbH Markengetränke & Co. KG
Römerstraße 109
47179 Duisburg

Guten Tag Herr Müller,

vielen Dank für Ihre E-Mail.
wir freuen uns mit Ihnen, dass Sie bald Nachwuchs bekommen und wünschen für die Geburt Ihrer Tochter und für die Zukunft Ihrer gesamten Familie alles Gute.

Grundsätzlich hat die Vodafone D2 GmbH gegen die Wahl dieses Namens als persönlichen Vornamen nichts einzuwenden.

Bei der Wahl des Namens Ihrer Tochter könnten allerdings von
standesamtlicher Seite Einwände geltend gemacht werden.

Nur eine kleine Anmerkung:“Vodafone“ ist sicher ein schöner Markenname, aber als Vorname für ein Mädchen nur bedingt geeignet. Der Begriff „Vodafone“ ist ein Kunstwort und bedeutet sinngemäß: „Die Nummer 1 in der Sprach- und Datenübertragung.“ (Vo=voice, Da=data, fone=ist ein Wortspiel aus den Komponenten fon und one).

Nach Prüfung Ihrer Anfrage neigen die Fachleute unserer Rechtsabteilung zu der Ansicht, dass Vodafone gegen einen gleichnamigen Mädchennamen rechtlich nicht vorgehen wird.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Vodafone-WebTeam
Vodafone D2 GmbH
D2-Park 3
40878 Ratingen

Sehr geehrter Herr Müller,

wir freuen uns, dass Ihnen der Name unserer Marke und unseres Unternehmens gut gefällt.

Zu Ihrer Information haben wir Ihnen eine kleine Abhandlung über den Werdegang von tesa sowie über die Namensfindung „tesa“ beigefügt.

Die Bezeichnung tesa ist im kommerziellen Sinn, d. h. im geschäftlichen Verkehr, rechtlich geschützt.
Für private Zwecke, in Ihrem Fall für die Taufe eines Kindes, kann dieser Namen eingesetzt werden.

Wie immer Sie sich bei dem Namen für Ihre Tochter entscheiden mögen, wir wünschen Ihrer Frau alles Gute für die bevorstehende Niederkunft und der zu erwarteten kleinen Erdenbürgerin viel Glück.

Mit freundlichen Grüßen
tesa AG, Consumer
Verbraucherservice
Cornelia Graudenz

Sehr geehrter Herr Müller,

wir freuen uns, dass Sie sich für den Namen AUDI interessieren. Wir haben ein Marken- und Namensrecht an der Bezeichnung. Da Sie den Namen jedoch privat nutzen und jeder ein Recht auf einen Namen seiner Wahl hat (Ausnahme:
Interesse des Kindes steht entgegen, z.B. bei Pumuckel), könnten wir Ihnen den Namen gar nicht verbieten. Wir wünschen Ihnen viel Spaß und Freude mit Ihrem Zuwachs, und vielleicht gibt es ja auch bald einen neuen Audi für die kleine Audi. Viel Glück auch mit dem Standesbeamten.

Mit freundlichen Grüßen
Karina Griese
Rechtsanwältin
AUDI AG
85045 Ingolstadt

Auch die Fa. Tchibo hat sich die Mühe gemacht, mich anzurufen.
Ein nettes Mädchen war an der Strippe und war entzückt, dass wir unser Kind Tchibo nennen wollen. Die Rechtsabteilung Ihres Unternehmens habe nichts dagegen und sollte es mit dem Standesbeamten Stress geben, kann er gern bei ihnen anrufen und sich das ok geben lassen. Auch gab ich der netten Damen meine Adresse, da sie mir unbedingt eine kleine Überraschung zukommen lassen will…
…da bin ich mal gespannt.

Und tatsächlich, wenige Tage nach diesem Telefongespräch
erreicht mich ein Brief!

Sehr geehrter Herr Müller,

ich bin in dieser Angelegenheit gebeten worden, Ihnen zu antworten, weil hier ja vor allem auch rechtliche Aspekte zu beachten sind.

Zunächst einmal möchte ich Ihnen jedoch meinen Glückwunsch zu Ihrem neuen Familienmitglied aussprechen.

Was den Schutz des Namens „ESSO“ betrifft, so existiert ein solcher in der Tat. Die Bezeichnung „ESSO“ ist nämlich sowohl als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützt als auch als Firmenname. Aus diesem Grunde möchte ich Ihnen eher davon abraten, Ihrem Kind diesen Namen zu geben. Ich bin jedoch zuversichtlich, daß auch Ihr Kind gut mit einem anderen Namen
würde leben können.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander von Borck
Zentralbereich Recht / Law Department Hamburg
ExxonMobil Central Europe Holding GmbH

Sehr geehrter Herr Müller,

zuerst einmal möchten wir Ihnen sehr herzlich zu der bevorstehenden Geburt Ihrer Tochter gratulieren.
Es erfüllt uns mit Stolz, daß Sie bei der Namensgebung an unseren Firmennamen dachten.
Zu Ihrer Freude, teilen wir Ihnen gerne mit, daß wir diesen Namen nicht rechlich geschütz haben,
da es sich bei dem Namen Apollinaris um den namen eines Heiligen handelt.
Wir hoffen, daß Ihnen der Name weiterhin zusagt und wünschen Ihnen und Ihrer Tochter gute Gesundheit.

Wir freuen uns über die Nachricht einer guten Geburt und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

i.A. Alexander Bohr
Junior Product Manager
Apollinaris & Schweppes GmbH
Grüner Deich 15
D-20097 Hamburg

Lieber Herr Müller,
erstmal herzlichen Glückwunsch und alles Gute zu dem bevorstehenden großen Ereignis.

Zu Ihrem Anliegen:
Leider müssen wir Sie enttäuschen. Der Name IKEA ist ein eingetragenes geschütztes Warenzeichen, das nur von IKEA verwendet werden darf.
Bestimmt haben sie noch andere schöne Namen in ihrem Repertoire!

Nochmal alles Gute für Ihre Frau und die gesamte Familie
Karola Sauter

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, daß Aspirin waren- und markentrechtlich geschützt ist.

Wir wünschen Ihnen, Ihrer Tochter und Ihre Familie alles Gute und hoffen, daß Sie doch noch einen passenden Namen für Ihre Tochter finden.

Mit freundlichen Grüßen

Bayer Vital GmbH
Consumer Care
Marketing Analgetika

Sehr geehrter Herr Müller,

wir bekommen täglich viele Anfragen mit teilweise sehr ungewöhnlichen Fragen. Ihre Frage hat uns nun wirklich überrascht.

Sollte Ihr Standesbeamter keine Einwände haben, so haben wir bestimmt auch keine. Im Gegenteil ist es für uns sicher eine Ehre, wenn es einen kleinen „Zippo“ gibt. Wie auch immer Sie sich entscheiden, wir wünschen Ihnen auf jeden Fall einen gesunden kleinen Jungen und für Sie, Ihre Frau und Ihre kleine Familie alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Zippo GmbH
i. A. Elisabeth Willemsen

Sehr geehrter Herr Müller,

was glauben Sie wohl, warum einige Firmen auf Ihre Anfrage noch nicht
geantwortet haben? Richtig, die haben den „Braten gerochen“!

Mit freundlichen Grüssen
Dr. Ing. h. c. F. Porsche
Aktiengesellschaft
A. Reinhardt

P.S.: Übrigens, der Herr aus Georgsmarienhütte hat das seinerzeit weit
besser gekonnt – da müssen Sie noch ein bisschen üben.

Hallo Herr Müller,

Wir entschuldigen uns für die verspätete Antwort. Der Name Google ist durch Urhebergesetze geschützt, bitte gehen Sie zu dem folgenden Link um mehr Informationen zu Google Genehmigungen zu finden:
http://www.google.de/intl/de/permissions/index.html

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Google-Team

Vielen Dank an Mannfred Müller, dass er slapped.de diese Briefe zur Verfügung gestellt hat!